FFDD20: Hygienekonzept des FILMFEST DRESDEN


Ihre und Eure Gesundheit ist uns wichtig.
Wir bitten Sie und Euch daher, folgende Regeln einzuhalten:


Mund-Nasen-Schutz

  • Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht in allen Innenräumen der Spielstätten und dort, wo
    der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere
    für alle Verkehrswege im Foyerbereich, auf dem Weg bis zum Sitzplatz im Kinosaal, für den
    Toilettengang sowie beim Verlassen des Kinos.
  • Mund-Nasen-Schutz muss ebenfalls während der Shuttlefahrten getragen werden


Mindestabstand

  • Es gilt ein Mindestabstand von 1,50m. Dies kann im Kinosaal unterschritten werden, wenn eine Kontaktnachverfolgung garantiert werden kann.
  • Die gleichzeitige Benutzung von WC-Bereichen sollte vermieden werden (siehe Aushänge an den jeweiligen Spielstätten)

Kontaktnachverfolgung

  • Alle Besucher:innen sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten datenschutzkonform zu hinterlegen (Name, Vorname, e-mail oder Telefonnummer, Postleitzahl / Land, Veranstaltung, Sitzplatz, (Reihe & Nummer))
  • jede:r Besucher:in erhält beim Erwerb der Kinokarte bzw. beim Betreten der Spielstätte einen Zettel und wirft diesen beim Einlass in einen Karton
  • Die erhobenen Daten werden für 4 Wochen verschlossen aufbewahrt und anschließend gelöscht bzw. vernichtet.

Gäste

  • Stets ausreichend Abstand (1,50 m) zu anderen Personen halten
  • Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) vermeiden
  • In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten und das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen
  • Die Hände vom Gesicht fernhalten
  • Regelmäßig Hände mit Wasser und Seife ausreichend lange waschen
  • regelmäßig Hände desinfizieren, Desinfektionsspender und Einwegtücher werden zur Verfügung gestellt


Wegeleitsystem

  • Aufsteller an den einzelnen Spielstätten weisen auf die Hygienemaßnahmen hin
  • Markierungen auf dem Boden weisen auf Ein- und Ausgänge hin

Sitzplatzordnung

  • zwischen zwei entsprechend der SächsCoronaSchVO zu trennenden Personen(gruppen) wird ein Sitzplatz freigelassen
  • in der Schauburg und im PK Ost werden ausschließlich nummerierte Sitzplätze über das Kassensystem verkauft
  • in allen anderen, kleineren Spielstätten ist auf den Abstand zwischen den Personengruppen (1 Platz) zu achten.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Allen Personen mit Symptomen (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Atemprobleme, Gliederschmerzen) die auf eine mögliche Erkrankung an COVID-19 hindeuten könnten, ist der Zutritt zu den Veranstaltungsorten verboten
  • die betroffene Person ist aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt / eine Ärztin oder das Gesundheitsamt zu wenden
  • sollte sich eine Ansteckung bestätigen, tritt umgehend ein betrieblicher Pandemieplan zur Ermittlung und Information von Personen, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht, in Kraft

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