Hygienekonzept des FFDD21


Ihre und Eure Gesundheit ist uns wichtig.
Wir bitten Sie und Euch daher, die in den entsprechenden Spielstätten geltenden Regeln einzuhalten (siehe Übersicht unten). Generell gilt:

Mund-Nasen-Schutz

  • Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht in allen Innenräumen der Spielstätten und dort, wo der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere für alle Verkehrswege im Foyerbereich, auf dem Weg bis zum Sitzplatz im Kinosaal, für den Toilettengang sowie beim Verlassen des Kinos.

Mindestabstand

  • Es gilt ein Mindestabstand von 1,50m. Dies kann im Kinosaal unterschritten werden.
  • Die gleichzeitige Benutzung von WC-Bereichen sollte vermieden werden (siehe Aushänge an den jeweiligen Spielstätten)

Kontaktnachverfolgung

  • Die Kontaktnachverfolgung verfällt soweit nicht anders in den jeweiligen Spielstätten ausgewiesen.

Gäste

  • Stets ausreichend Abstand (1,50 m) zu anderen Personen halten
  • Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) vermeiden
  • Hust- und Niesetikette beachten
  • Regelmäßig Hände mit Wasser und Seife ausreichend lange waschen
  • regelmäßig Hände desinfizieren, Desinfektionsspender und Einwegtücher werden zur Verfügung gestellt

Wegeleitsystem

  • Aufsteller an den einzelnen Spielstätten weisen auf die Hygienemaßnahmen hin
  • Markierungen auf dem Boden weisen auf Ein- und Ausgänge hin
Sitzplatzordnung
  • zwischen zwei zu trennenden Personen(gruppen) wird ein Sitzplatz freigelassen
  • in der Schauburg und im PK Ost werden ausschließlich nummerierte Sitzplätze über
  • das Kassensystem verkauft
  • in allen anderen, kleineren Spielstätten ist auf den Abstand zwischen den Personengruppen (1 Platz) zu achten.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Allen Personen mit Symptomen (z. B. Fieber, Halsschmerzen, Atemprobleme, Gliederschmerzen) die auf eine mögliche Erkrankung an COVID-19 hindeuten könnten, ist der Zutritt zu den Veranstaltungsorten verboten
  • die betroffene Person ist aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt / eine Ärztin oder das Gesundheitsamt zu wenden
  • sollte sich eine Ansteckung bestätigen, tritt umgehend ein betrieblicher Pandemieplan zur Ermittlung und Information von Personen, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht, in Kraft.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 10 gelten in den jeweiligen Spielstätten die im Anhang zu findenden Regeln.

 
 
 
 

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